LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.1997 - 5 Ka 2990/96
Wirtschaftlichkeitsprüfung durch eingeschränkte Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung ist eine grundsätzlich noch zulässige Prüfmethode, auch wenn sie seit dem 1.1.1992 nicht mehr die Grundmethode
der Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt. Nur wenn weder die statistische Vergleichsprüfung noch eine strenge Einzelfallprüfung
durchgeführt werden können, kommt die eingeschränkte Einzelfallprüfung als geeignete Beweismethode in Betracht. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg (Breisgau) - xx - 19.06.1996