LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2003 - 5 KA 3000/01
Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende Ärzte
1. Wenn gegenüber dem Kläger kein Verwaltungsakt ergeht, dieser aber durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen
in seiner beruflichen Entfaltung beeinträchtigt wird, so ist eine Feststellungsklage gegen untergesetzliche Normen auch dann
zulässig.
2. Für die Laborärzte erweist sich der den überweisenden Ärzten eingeräumte Wirtschaftlichkeitsbonus als eine nicht statusrelevante
Berufsausübungsregelung, die den Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entspricht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
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EBM-Ä Kap O Abschn I, Kap O Abschn II, Kap O Abschn III, Nr. 3450, Nr. 3452
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EG Art. 81 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.03.2001 S 1 KR 2995/99