LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.1997 - 5 Ka 313/97
Einstweilige Anordnung zur Weiterführung der vertragsärztlichen Tätigkeit
Der Tatbestand der einstweiligen Anordnung erfordert die Prüfung dreier Voraussetzungen, zum einen, ob ein streitiges Rechtsverhältnis,
zum anderen, ob ein Anordnungsgrund, und zum dritten, ob ein Anordnungsanspruch gegeben ist (hier: zur Weiterführung der vertragsärztlichen
Tätigkeit in einer gekauften Praxis). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ÄZV
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EWGRL 16/93
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EWGRL 457/86
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 15.01.1997 S 5 Ka 6107/96