LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.09.1996 - 5 Ka 3164/95
Nichtabrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen als Teil-Leistung
Wenn die Leistung von einer anderen Leistungsbeschreibung als sogenannte Spezialität mitumfaßt wird, so ist die Nichtabrechenbarkeit
unter dem Gesichtspunkt der Teil-Leistung gegeben. Das gilt auch dann, wenn die Leistung als sogenannte Konsumierung der Teilleistung
typischerweise im Zuge einer anderen höherwertigen Leistung miterbracht wird und der für sie erforderliche Zusatzaufwand hinter
dem Umfang des Aufwandes für die andere Leistung zurücktritt. Erweist sich im Zuge einer Operation des Karpaltunnelsyndroms
auch eine Operation der Sehnenscheiden als erforderlich, so kann hierfür eine zusätzliche Vergütung nicht beansprucht werden.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BMÄ Nr. 2226, Nr. 2275
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