LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2005 - 5 KA 3191/04
Verzicht auf die Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung
Die Rechtsfolgen der Erklärung des Verzichts auf die Zulassung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit treten unabhängig
von einer späteren Willensänderung und auch unabhängig vom Zeitpunkt einer Beschlussfassung der Zulassungsgremien ein. Weder
Art
12 Abs
1 GG noch Art
14 Abs
1 GG stehen der Wirksamkeit der Verzichtserklärung mit Zugang beim Zulassungsausschuss entgegen. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 28 Abs. 1 S. 1
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Vorinstanzen: SG Freiburg 31.03.2004 S 1 KA 312/03