LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2002 - 5 KA 3536/01
Keine Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung trotz Pflichtverstoß
Die Entziehung der Zulassung eines Vertragsarzt kann selbst dann nicht gerechtfertigt sein, wenn er sich ua über das Gebot
der Einhaltung der Grenzen des eigenen Fachgebietes hinweg gesetzt hat, eine unzulässige Zusatzbezeichnung führt, beleidigende
Äußerungen gegenüber Mitarbeitern einer Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen und ein von der Kassenärztlichen Vereinigung
ausgesprochenes Ruhen seiner Zulassung missachtet hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 13.07.2001 S 10 KA 4155/00