LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2007 - 5 KA 4107/07
Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berechtigung der Zulassungsgremien zur Einholung eines
Gutachtens zur Höhe des Verkehrswertes
Die Einigkeit der Beteiligten über einen Kaufpreis vermag die Zulassungsgremien nicht zu binden. Sie sind auch dann befugt,
ein Gutachten zur Höhe des Verkehrswerts einer fortzuführenden Praxis einzuholen. Diese Verfahrenshandlung kann nur mit dem
Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung überprüft werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 20 Abs. 2
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Vorinstanzen: SG Reutlingen 20.07.2007 S 1 KA 2676/07 ER