LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2000 - 5 KA 4234/99
Rechtmäßigkeit der Praxis- und Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung
Die Einführung der Praxis- und Zusatzbudgets verstößt nicht gegen Art
12 Abs
1 iVm Art
3 Abs
1 GG vor. Auch eine Differenzierung bei den Zusatzbudgets in Fallpunktzahlbereiche ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dabei
ist der Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung berechtigt, die Entscheidung zu treffen, von der Möglichkeit der Differenzierung
in zwei Fallpunktzahlen Gebrauch zu machen. Bei der Berechnung der Fallpunktzahl für die Zusatzbudgets darf hinsichtlich der
Punktzahlanforderungen auf das Jahr 1996 abgestellt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap A Abschn I Teil B Anl 4 Abs. 3, Teil B Nr. 1, Teil B Nr. 4.3
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 19.07.1999 S 5 KA 651/98