LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2002 - 5 KA 4485/01
Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs
Die Absenkung des angeforderten Leistungsbedarfs für Leistungen der Krankenhäuser im organisierten Notfalldienst pauschal
um 10 % im Honorarverteilungsmaßstab der KV Südbaden ist rechtswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 04.07.2001 S 1 KA 3758/99