LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2005 - 5 KA 4586/04
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Vertikalvergleich als Prüfmethode
Ein zwingender Grund, die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht anhand des Horizontalvergleichs vorzunehmen, liegt immer dann vor,
wenn der Prüfung nach Durchschnittswerten iS des Horizontalvergleichs die Grundlage entzogen ist. Als Prüfmethode kann in
einem solchen Fall ein sogenannter Vertikalvergleich, also der Vergleich des geprüften Vertragsarztes mit seinen eigenen Abrechnungswerten
aus anderen Quartalen, herangezogen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.04.2003 S 11 KA 2261/00