LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2007 - 5 KR 2154/06
Sozialversicherungspflicht bei einem Scheinarbeitsverhältnis
Es liegt kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn rein formal ein Beschäftigungsverhältnis begründet
wurde, um Sozialleistungen in rechtswidriger, betrügerischer Absicht in Anspruch nehmen zu können. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 03.04.2006 S 3 KR 1131/02