Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015 - 5 KR 2603/14
Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung; Qualifizierung einer Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH als Rente der betrieblichen Altersversorgung
Eine Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse GmbH stellt eine Rente der betrieblichen Altersversorgung dar, die gemäß § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Der Qualifizierung als Rente der betrieblichen Altersversorgung steht weder entgegen, dass die Klägerin die Leistungsansprüche aufgrund freiwilliger Leistungen erworben hat noch die Beiträge allein aus eigenen Mitteln und in Form einer Einmalzahlung geleistet wurden. Unerheblich ist im Übrigen, dass die Beklagte keinen konkreten Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Vertrages und einer beruflichen Tätigkeit der Klägerin im Bereich der Presse nachgewiesen hat, da eine typisierende Betrachtung ausreichend ist.
Fundstellen: NZS 2016, 24
Normenkette:
SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Nr. 5
Vorinstanzen: SG Freiburg 12.05.2014 S 5 KR 2756/13
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12.05.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: