LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2008 - 5 KR 2638/07
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Brustverkleinerungsoperation
Kann nicht festgestellt werden, dass eine Brustverkleinerungsoperation zur Heilung einer Krankheit bzw zur Verhütung ihrer
Verschlimmerung oder zur Linderung von Krankheitsbeschwerden notwendig und zweckmäßig ist, besteht kein Anspruch auf Gewährung
einer operativen Brustverkleinerung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 29.03.2007 S 2 KR 1994/04