LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2008 - 5 KR 507/08
Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rechtsschutz
der Sozialgerichtsbarkeit
1. Bei Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen gem. §
130a Abs.
8 SGB V sind zumindest die Grundsätze des materiellen Vergaberechts der §§ 97 GWB entsprechend heranzuziehen, also auch auf die zum Teil im Vergaberecht nach dem GWB i. V. mit der VOL/A zum Ausdruck kommenden Regelungen für ein "faires Ausschreibungsverfahren" zurückzugreifen.
2. Auch wenn das Vergaberecht entsprechend auf Ausschreibungen von Rabattverträgen angewendet wird, greift der gem. §
130a Abs.
9 SGB V von der Sozialgerichtsbarkeit insgesamt zu gewährende Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass vorrangig die Vorschriften des
materiellen Sozialrechts gelten und innerhalb dieses Rahmens bei der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Aufträge vergaberechtliche
Grundsätze heranzuziehen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
GWB § 97ff
,
,
VOL A
Vorinstanzen: SG Stuttgart 10. Kammer - S 10 KR 8604/07 ER - 20.12.2007