LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2004 - 6 SB 122/04
Nachteilsausgleich aG im Schwerbehindertenrecht bei außergewöhnlicher Gehbehinderung
1. Nur Personen mit einer kompletten Querschnittslähmung, d.h. mit einer Unterbrechung aller Bahnen des Rückenmarks in einer
bestimmten Höhe, zählen zu den in Abschnitt 31 Abs. 3 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht
und nach dem Schwerbehindertenrecht aufgeführten Querschnittsgelähmten.
2. Rechtlich ist das Gehen mit einem Rollator der Fortbewegung mit fremder Hilfe nicht gleichzustellen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1
,
,
StVO § 46
,
StVOVwV § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
Vorinstanzen: SG Freiburg 05.12.2003 S 3 SB 759/03