LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2007 - 6 U 148/07
Fristgerechte Antragstellung auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Rentenantragstellung aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bei der Gemeinde
Wenn eine aus der ehemaligen Sowjetunion stammende Witwe auf dem Bürgermeisteramt wegen Hinterbliebenenrentenansprüchen vorsprach
und einen Antrag auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellte, so liegt eine fristgemäße
Anmeldung eines Hinterbliebenenrentenanspruchs aus der gesetzlichen Unfallversicherung vor. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: FRG § 10 § 5 Abs. 1
,
RVO § 1546 Abs. 1 S. 1 § 1548 § 590
,
,
SGB X § 44 Abs. 4
,
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 28.11.2006 S 11 U 1547/05