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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 6 U 2461/11
Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhöhung bei keinerlei Erwerbsfähigkeit
Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung i.S.d. § 43 II 2 SGB VI nicht ausreichend.
Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI nicht ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVO § 582
,
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
,
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts U. vom 14. April 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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