LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2008 - 6 U 3059/07
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pkw-Reparatur auf einer betrieblichen Hebebühne
Wollte ein Arbeitnehmer den am eigenen Fahrzeug vor Beginn der Arbeitsschicht bemerkten Mangel nach Schichtende auf der betrieblichen
Hebebühne untersuchen bzw reparieren, um unbeschadet den Heimweg antreten zu können und verunglückte er bei der zwischenzeitlich
notwendig gewordenen Instandsetzung der blockierten betrieblichen Hebebühne, so liegt kein versicherter Wegeunfall vor. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.04.2007 S 6 U 1890/06