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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2015 - 6 U 3519/15
1. Die Versicherte muss im Erstattungsstreit nicht notwendig beigeladen werden.
2. Erbrachte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen auch erforderlich gewesen sein.
3. Wenn gegenüber der Versicherten bescheidmässig festgestellt worden ist, dass eine Gesundheitsstörung folgenlos ausgeheilt ist, so muss dies im Erstattungsstreit auch gegenüber den anderen möglichen Trägern gelten, es sei denn, der Bescheid ist offensichltich unrichtig.
Normenkette:
SGG § 75
,
SGB 10 § 105
,
SGB 7 § 26
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.07.2015 S 3 U 3882/14
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 29.460,83 € festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: