LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.08.1997 - 6 Vg 3018/95
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei einem Dummenjungenstreich
Für ein 9jähriges Kind, das durch einen explodierenden Knallkörper erheblich verletzt worden ist, der ihm von dem 10jährigen
Täter in die Hosentasche gesteckt wurde, besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem
OEG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 29.09.1995 S 3 Vg 1667/94