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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2018 - 7 AY 2834/15
Analogleistungen nach dem AsylbLG Keine Rücknahmeentscheidung für Leistungen für Zeiten außerhalb der Verfallsfrist Nicht mehr vorhandene Möglichkeit einer rückwirkenden Erbringung von Sozialleistungen
1. Eine Rücknahmeentscheidung nach § 44 Abs. 1 SGB X ist nicht mehr zu treffen, wenn die rechtsverbindliche, grundsätzlich zurückzunehmende Entscheidung keine Wirkungen mehr entfalten kann, also ausschließlich Leistungen für Zeiten betrifft, die außerhalb der durch den Rücknahmeantrag bestimmten Verfallsfrist liegen.
2.Die Unanwendbarkeit von § 44 Abs. 4 SGB X - die nicht mehr vorhandene Möglichkeit einer rückwirkenden Erbringung von Sozialleistungen - steht einer isolierten Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides nach § 44 Abs. 1 SGB X entgegen.
Normenkette: ,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 44 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 19.05.2015 S 16 AY 1212/14
Tenor
Die Berufung der Klägerin zu 2 wird als unzulässig verworfen. Die Berufungen der Kläger zu 1 und 3 bis 6 gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Mai 2015 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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