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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - 7 AY 4504/06
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Streitgegenstand bei Vorabentscheidung über Berechtigung zum Bezug von Leistungen, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes
1. Wurde durch eine Vorabentscheidung eine grundlegende Entscheidung über die Berechtigung zum Bezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG getroffen, so wird diese Frage damit aus dem Regelungsgehalt nachfolgender Zeitabschnittsbewilligungen mit der Folge einer Beschränkung des Streitgegenstandes im Gerichtsverfahren ausgegliedert.
2. Voraussetzung für eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes ist Zumutbarkeit der Ausreise. Dabei ist nicht nur eine zielstaatsbezogene Betrachtung erforderlich, sondern auch eine Beurteilung der Integration des Ausländers in die hiesigen Lebensverhältnisse (hier bei der Integration minderjähriger Kinder). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AsylbLG § 2 § 3
,
AufenthG § 25 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Freiburg 24.07.2006 S 10 AY 1990/06