LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2008 - 7 AY 5149/08 ER-B
Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Kürzung wegen Fehlens der Freiwilligkeitserklärung
Gibt ein ausreisepflichtiger Ausländer die von seinem Heimatstaat für die Ausstellung von Reisepapieren geforderte Erklärung
gegenüber der Heimatvertretung, freiwillig auszureisen zu wollen nicht ab, so ist eine Kürzung von Leistungen der §§
3 ff
AsylbLG auf das unabweisbar Gebotene nicht zu beanstanden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
AufenthG § 50, § 58, § 60a Abs. 3
Vorinstanzen: SG Konstanz 30.10.2008 S 9 AY 2769/08 ER