LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2007 - 7 AY 6025/06 PKH-B
Leistungen bei Krankheit für Asylbewerber
1. §
4 Abs.
1 S. 1
AsylbLG eröffnet Hilfeleistungen nur bei akuten Erkrankungen sowie Schmerzzuständen. Behandlungen, die wegen der voraussichtlich
nur kurzen Dauer des Aufenthalts nicht abgeschlossen werden können, vermögen ebenfalls keine Leistungsverpflichtung auszulösen.
2. Im Falle von chronischen Erkrankungen sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Auffang- und Öffnungsklausel des §
6 Abs.
1 S. 1
AsylbLG nicht gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe - S 1 AY 2468/06 PKH-A - 19.10.2006