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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2018 - 7 SO 1715/16
Verpflichtung eines Familienangehörigen zur Erteilung von Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Rahmen von SGB-XII-Leistungen Kein tatsächlicher Unterhaltsanspruch erforderlich Anspruchsausschluss bei Negativevidenz
1. Ein Auskunftsverlangen ist nicht nur dann rechtmäßig, wenn dem Hilfeempfänger der Unterhaltsanspruch tatsächlich und nachweisbar zusteht; es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, unterhaltsrechtlichen Fragen (näher) nachzugehen.
2. Diese Prüfung obliegt insoweit den rechtswegmäßig zuständigen Zivilgerichten.
3. Ist aber ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellen Recht offensichtlich ausgeschlossen, muss ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses Auskunftsersuchen aufgehoben werden.
4. Die Negativevidenz ist auf die Fälle beschränkt, bei denen eine Inanspruchnahme für die Auskunft von vornherein sinnlos ist, weil der Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen bestehen kann.
Normenkette:
SGB XII § 117 Abs. 1 S.1-2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 01.04.2016 S 20 SO 2502/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 1. April 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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