LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2003 - 7 U 111/03
Fortschreiten der Erkrankung nach Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bei Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen
Unfallversicherung
Durch die Anerkennung einer BK Nr. 2108 der Anlage zur
BKV wird das Fortschreiten einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS nach Aufgabe der wirbelsäulenbelastenden Tätigkeit
nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 23.10.2002 S 9 U 1475/00