LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2000 - 7 U 1515/00
Höhe des Schadensersatzanspruchs für durch Arbeitsunfall beschädigte Brille
Für ein bei einem Arbeitsunfall beschädigtes bzw verloren gegangenes Hilfsmittel wird der Schadensersatzanspruch gegen den
Unfallversicherungsträger der Höhe nach nicht durch Festbetragsregelungen der Krankenversicherung begrenzt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 14.03.2000 S 9 U 2974/99