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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1997 - 7 U 1531/94
Unfallversicherungsschutz ausländischer Arbeitnehmer, Voraussetzungen für die Einstrahlung
Voraussetzung für eine Einstrahlung ist das Fortbestehen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses im Ausland in seinen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Merkmalen. Ruhen dagegen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im Ausland und ist der Arbeitnehmer statt dessen voll in den Betrieb des Arbeitgebers in Deutschland eingegliedert und unterliegt er allein dem Weisungsrecht dieses Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsort und Art der Ausführung, so fehlt es an einer Entsendung iS des § 5 SGB IV (hier: zum Unfallversicherungsschutz einer Artistin, die am ungarischen Staatszirkus beschäftigt ist und während einer künstlerischen Darbietung in Deutschland zwecks Erfüllung eines "Mietvertrages über Darbietungen von Artisten" verunglückte). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB IV § 5 Abs. 1