LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.1997 - 7 U 1/97
Zuständiger Unfallversicherungsträger bei weiterem Arbeitsunfall
An der Zuständigkeit des für den früheren Arbeitsunfall entschädigungspflichtigen Versicherungsträgers ändert sich auch dann
nichts, wenn der spätere Unfall ebenfalls ein Arbeitsunfall ist und sich in einem Betrieb ereignet hat, der zum Zuständigkeitsbereich
eines anderen Unfallversicherungsträgers gehört. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 29.11.1996 S 1 U 757/96