LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.1997 - 7 U 817/95
Änderung der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis in der gesetzlichen Unfallversicherung
Für die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis und damit die Gewährung von Versicherungsschutz
an einen Betrieb kommt es auf den ursprünglichen Beginn des Versicherungsverhältnisses an (hier: zum Anspruch einer Großhandels-AG
bzw -GmbH, die mit denen in ihr zusammengefaßten Einzelhandelsgeschäften, hier Baumärkten, in das Unternehmerverzeichnis der
Großhandels- und Lagerei-BG aufgenommen wurde, auf Berichtigung bzw auf Überweisung zur BG für den Einzelhandel). [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 664 Abs. 3 § 667 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 07.12.1994 S 16 U 562/92