LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2004 - 8 AL 3406/03
Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung beim Anspruch auf Insolvenzgeld
Lässt sich die Zuordnung einer tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag nicht zu den einzelnen Monaten
des Jahres vornehmen, so ist sie in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn sie im Insolvenzgeldzeitraum fällig wird. Sie ist
anteilig den Monaten zuzuordnen und unabhängig davon zu berücksichtigen, wann die Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag
fällig wird, wenn sich dem Tarifvertrag entnehmen lässt, dass die Jahressonderzahlung monatlich erarbeitet wird. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 18.07.2003 S 5 AL 3372/02