LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2008 - 8 AL 3748/05
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen Vermögens, Wirksamkeit einer Treuhandvereinbarung,
Beseitigung des Zahlungsanspruchs durch Zahlungseinstellung
1. Wenn der Leistungsempfänger auf seinem Konto sowohl eigenes Geld als auch Geld des Treugebers angelegt hat, so besteht
keine wirksame Treuhandvereinbarung.
2. Eine von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommene Zahlungseinstellung beseitigt nicht den durch den Bescheid zuerkannten
Zahlungsanspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlhiV (2002) § 1 § 4
,
SGB X § 39 § 45 § 50
,
Vorinstanzen: SG Ulm 16.08.2005 S 3 AL 2818/03