Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2012 - 8 SB 1914/10
Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "G" im Schwerbehindertenrecht; Anwendbarkeit der Versorgungsmedizinischen Grundsätze
Das Tatbestandsmerkmal der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegten Wegstrecke des § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird nach bisheriger Rechtsprechung aufgrund des durch Studien bestätigten Erfahrungswissens ausgelegt. Anhaltspunkte dafür, dass infolge Zeitablaufs sich die Tatsachengrundlage geändert haben könnte, liegen nicht vor, weshalb die bisherige Voraussetzung der Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall weiter gilt, auch wenn die entsprechenden Regelungen der VG zu dem Nachteilsausgleich "G" nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08 - und vom 14.08.2009 - L 8 SB 1691/08 -, veröff. in [...] und www.sozialgerichtsbarkeit.de) unwirksam sind.
1. Das Tatbestandsmerkmal der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegten Wegstrecke des § 146 Abs. 1 S. 1 SGB IX wird nach bisheriger Rechtsprechung aufgrund des durch Studien bestätigten Erfahrungswissens ausgelegt. Anhaltspunkte dafür, dass infolge Zeitablaufs sich die Tatsachengrundlage geändert haben könnte, liegen nicht vor, weshalb die bisherige Voraussetzung der Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall weiter gilt, auch wenn die entsprechenden Regelungen der VG zu dem Nachteilsausgleich "G" nach der Rechtsprechung des Senats unwirksam sind.
2. Eine gesetzliche Ermächtigung für den Verordnungsgeber, die Grundsätze für die nach dem Schwerbehindertenrecht zu beurteilenden Nachteilsausgleiche durch Verordnung regeln zu können, enthalten weder § 30 Abs. 17 BVG (jetzt: Abs. 16), der nicht auf die im Schwerbehindertenrecht im SGB IX geregelten Nachteilsausgleiche verweist, noch andere Regelungen des BVG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 16
,
SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 146 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 5
,
SGB IX § 69 Abs. 4
,
VersMedV § 2
,
VersMedV Anlage Teil D Nr. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 02.12.2009 S 2 SB 1749/07
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 2.Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: