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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - 8 U 1970/10
Veranlagung eines Unternehmens des Gewerbezweigs "Abbruch, Entsorgung, Sprengung" in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung als Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Der nach einer neuen Gefahrtarifsatzung erlassene Veranlagungsbescheid des Unfallversicherungsträgers wird nicht gem. § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens der Anfechtungsklage des Unternehmers gegen einen Veranlagungsbescheid für eine vorhergegangene Gefahrtarifperiode einer abgelaufenen Gefahrtarifsatzung.
2. Die Regelung im "1. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft" zur Gefahrtarifstelle 500 ist nicht unwirksam; die darin vorgenommene Abgrenzung des Gewerbezweigs "Abbruch, Entsorgung, Sprengung" verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und berücksichtigt hinreichend versicherungsrelevante Tatsachengrundlagen und versicherungsmathematische Grundsätze.
1. Der nach einer neuen Gefahrtarifsatzung erlassene Veranlagungsbescheid des Unfallversicherungsträgers wird nicht gem. § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens der Anfechtungsklage des Unternehmers gegen einen Veranlagungsbescheid für eine vorhergegangene Gefahrtarifperiode einer abgelaufenen Gefahrtarifsatzung.
2. Die Regelung im "1. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft" zur Gefahrtarifstelle 500 ist nicht unwirksam; die darin vorgenommene Abgrenzung des Gewerbezweigs "Abbruch, Entsorgung, Sprengung" verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und berücksichtigt hinreichend versicherungsrelevante Tatsachengrundlagen und versicherungsmathematische Grundsätze. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
DRiG § 45 Abs. 2
, , ,
SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2
,
SGG § 96
,
ZPO § 547 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Ulm 11.03.2010 S 10 U 13/07
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 11. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. November 2011 wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

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