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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - 8 U 2950/14
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen unversicherten Gefälligkeitsleistung
Orientierungssätze:
Eine arbeitnehmerähnliche unversicherte Gefälligkeitsleistung liegt auch dann vor, wenn der wirtschaftliche Vorteil aus der zum Unfall führenden Tätigkeit zwar umittelbar einer juristischen Person zugute kommt, jedoch das Gesamtbild der beabsichtigten und ausgeführten Tätigkeit von der Handlungstendenz geprägt ist, dem Mitgesellschafter der juristischen Person als Verwandtem einen Gefallen zu erweisen.
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 02.07.2014 S 3 U 2979/13
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 2. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers und der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

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