LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1997 - 8 V 2336/97
Anspruch auf Beschädigtenversorgung im Rahmen der Auslandsversorgung
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen sowie der Gewährung höherer Beschädigtenversorgung und
Erholungsaufenthalten nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Auslandsversorgung bei einer 1934 geborenen deutschen Volkszugehörigen, die in Polen wohnhaft ist und im Januar
1945 in ihrem Heimatort in Oberschlesien bei einem Angriff der Roten Armee eine Granatsplitterverletzung erlitt. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AuslVersV § 1
,
BVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 27b § 30 Abs. 2 § 64 § 64e
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.04.1997 S 7 V 2107/96