LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.1997 - 8 V 2662/96
Ursächlicher Zusammenhang in der Beschädigtenversorgung bei Folgeschaden
Auf die während des Dienstes in der Deutschen Wehrmacht bei einem Fliegerangriff erlittene Granatsplitterverletzung im Jahre
1944 am rechten Knie ist ein 1985 erstmals diagnostiziertes postthrombotisches Syndrom mit Umfangsvermehrung nicht mit Wahrscheinlichkeit
zurückzuführen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.06.1996 S 11 V 911/95