LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1997 - 8 V 2844/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Widerspruchsfrist
Mit der Begründung, der Kläger habe Magen- und Nierenschmerzen gehabt und außerdem sei Winter gewesen und der Postbote sei
die ganze Zeit nicht zu ihm gekommen, liegen keine Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor, so daß er nicht
ohne Verschulden gehindert gewesen ist, die Verfahrensfrist einzuhalten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.06.1996 S 13 V 3975/95