LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 V 627/96
Erstattung überzahlter Versorgungsbezüge nach dem Tode der Witwe
Dem Versorgungsträger sind überzahlte Versorgungsbezüge nach dem Tode der Witwe vom Alleinerben zu erstatten. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 50 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 15.01.1996 S 11 V 1920/95