LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2007 - S 7 AL 4584/05
Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Gründungszuschuss für Arbeitnehmer
§
57 Abs.
1 SGB III verlangt nicht, dass der Arbeitnehmer arbeitslos i.S.d. §§
117 ff
SGB III war oder tatsächlich Arbeitslosengeld bezogen hat, weshalb es auch einer persönlichen Arbeitslosmeldung nach §
122 SGB III nicht bedarf. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 14.08.2006 S 7 AL 1038/06