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LSG Bayern, Beschluss vom 21.07.2011 - 11 AS 430/11
Nachzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Ablehnende Beschlüsse auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erwachsen, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist, in Rechtskraft, und ein erneuter Antrag ist unzulässig, wenn er den abgelehnten Antrag - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - lediglich wiederholt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 86 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Bayreuth 18.05.2011 S 13 AS 496/11 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 18.05.2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: