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LSG Bayern, Beschluss vom 22.11.2016 - 11 AS 671/16
SGB-II-Leistungen Kosten für die Anschaffung und den Einbau von Sanitärobjekten Selbstgenutztes Wohneigentum Notwendige und angemessene Kosten Vereitelung einer Sachverhaltsermittlung
Vereitelt ein Antragsteller die weitere Ermittlung des Sachverhalts durch die Verweigerung einer (weiteren) Ortsbegehung unter Zuziehung eines Sachverständigen, ist bereits ein Anordnungsanspruch im Hinblick auf eine begehrte Kostenübernahme für Sanierungsmaßnahmen nicht feststellbar.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg S 18 AS 187/15
Tenor
I.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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