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LSG Bayern, Beschluss vom 09.11.2012 - 11 AS 771/12
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz; Auslegung einer Eingliederungsvereinbarung
1. Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Berufungsgründen
2. Legt das Sozialgericht allein eine Eingliederungsvereinbarung aus und ist es der Auffassung, dass diese in einem Punkt unmissverständlich sei, so weicht es nicht von einem von einem Obergericht aufgestellten Rechtssatz ab und stellt auch keinen eigenen neuen Rechtssatz auf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 31
,
SGG § 144
,
SGG § 145
Vorinstanzen: SG Würzburg 27.09.2012 S 9 AS 389/12
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 27.09.2012 - S 9 AS 389/12 - wird zurückgewiesen.
II.
Die außerordentliche Beschwerde wird verworfen.
III.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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