LSG Bayern, Beschluss vom 06.12.2005 - 11 B 642/05
Vorläufige Gewährung eines behindertengerechten Autokindersitzes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann eine vorläufige und leihweise Gewährung eines individuell angepassten behindertengerechten
Autokindersitzes erfolgen, wenn er insoweit erforderlich ist, um das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleiches
zu erfüllen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 27.09.2005 S 5 SO 68/05 ER