LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2005 - 12 B 124/05
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Selbstbeiordnung des Insolvenzverwalters als Bevollmächtigter
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der Insolvenzverwalter eines Kassenarztes sich selbst als Bevollmächtigter
beigeordnet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]