LSG Bayern, Beschluss vom 27.01.2007 - 14 R 511/06
Vergütung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
Übersendet ein niedergelassener Arzt statt eines angeforderten Befundberichtes einen unbearbeiteten Computerausdruck, der
sämtliche im Behandlungszeitraum angefallenen Behandlungsdaten dokumentiert, steht ihm nur die nach JVEG für Zeugen bei fehlendem
Verdienstausfall vorgesehene Mindestentschädigung sowie ein pauschalierter Aufwendungsersatz für den erforderlichen Arbeits-
und Zeitaufwand in seiner Praxis zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
JVEG § 10 Abs. 1 § 20
Vorinstanzen: SG München 27.01.2006 S 12 R 4208/03