LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - 14 R 564/11
Vorinstanzen: SG München 15.04.2011 S 27 R 1644/10
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. April 2011 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 20. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Juni 2010 abgewiesen.
II.
Die dem Kläger in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: