Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 07.12.2015 - 14 R 775/15
Verweisung eines Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit Keine Beschwerdemöglichkeit Ausnahmen der Unanfechtbarkeit
1. Nach § 98 Satz 2 SGG sind Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 GVG unanfechtbar; eine Beschwerdemöglichkeit ist entgegen § 98 Satz 2 SGG angenommen worden, wenn der Verweisungsbeschluss willkürlich, d.h. unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist.
2. Eine Beschwerdemöglichkeit ist von der Rechtsprechung auch dann bejaht worden, wenn elementare Verfahrensgrundsätze missachtet worden sind, insbesondere wenn der Verweisungsbeschluss auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht.
3. Diese Rechtsprechung ist jedoch im Hinblick auf die Einführung der Anhörungsrüge als überholt anzusehen.
Normenkette:
SGG § 98 S. 2
,
GVG § 17a Abs. 2
,
GVG § 17a Abs. 3
Vorinstanzen: SG Würzburg 24.09.2015 S 6 R 394/14
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 24.09.2015 wird verworfen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Entscheidungstext anzeigen: