LSG Bayern, Beschluss vom 12.01.2007 - 15 B 837/06
Notwendigkeit einer Taxibenutzung bei der Ersetzung von Fahrtkosten
1. Ein anfänglich positives Votum des ärztlichen Sachverständigen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Taxibenutzung kann
noch am gleichen Tag korrigiert werden.
2. Einer Verfahrensbeteiligten ist zumutbar, eine Verlegung des Untersuchungs- und Verhandlungstermins zu beantragen, bis
wieder eine Begleitperson zur Verfügung steht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ZuSEG § 9 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Landshut 31.08.2006 S 10 SB 41/02 Ko