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LSG Bayern, Urteil vom 20.12.2018 - 15 BL 6/17
Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG Beweislast für das Vorliegen einer Blindheit Keine Beweiserleichterung
1. Bei einem non liquet hat jeder die Beweislast für die Tatsachen zu tragen, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen.
2. Für das Vorliegen einer Blindheit gemäß Art. 1 Abs. 2 BayBlindG und der hochgradigen Sehbehinderung gemäß Art. 1 Abs. 3 BayBlindG trägt der in seinem Sehvermögen beeinträchtigte Mensch die objektive Beweislast.
3. Eine Beweiserleichterung - selbst für die besonders schwierigen Fälle der Blindheit bei zerebralen Schäden - ist nicht gegeben.
Normenkette:
BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2
,
BayBlindG Art. 1 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Regensburg 10.01.2017 S 7 BL 1/15
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgericht Regensburg vom 10. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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